Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungs- und Gaststättenleistungen des Haus Windhook. Vertragspartner und Anbieter ist Kay Mittelbach, Aparthotel & Restaurant „Haus Windhook", Amselweg 4, 18347 Ostseebad Dierhagen (nachfolgend „Hotel"). Diese AGB gelten für alle Verträge über die Beherbergung sowie über damit zusammenhängende Leistungen (Restaurant, Vermittlung von Ferienhäusern) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Sie gelten unabhängig davon, ob die Buchung unmittelbar beim Hotel, über die Website www.haus-windhook.de oder über Buchungsplattformen (OTA) erfolgt; bei Buchung über eine Plattform gelten ergänzend deren Vermittlungsbedingungen. Stand: 30.06.2026.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments, Ferienwohnungen und Zimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2 Vertragspartner und Anbieter ist Kay Mittelbach (Einzelunternehmen), Aparthotel & Restaurant Haus Windhook, Amselweg 4, 18347 Ostseebad Dierhagen, Telefon 038226 80494, E-Mail mittelbach@haus-windhook.de, Steuernummer 081/249/00132.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie ihre Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform; gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn ihre Geltung zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.5 Soweit in diesen Bedingungen für Erklärungen oder Anzeigen des Kunden eine Form verlangt wird, genügt die Textform (§ 126b BGB); E-Mail ist ausreichend.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Bei Buchungen über die Website oder über Buchungsplattformen kommt der Vertrag mit Zugang der Buchungsbestätigung des Hotels in Textform (z.B. per E-Mail) zustande. Bei Buchung über eine Buchungsplattform gelten ergänzend deren Vermittlungsbedingungen.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hotel gegenüber gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB.

2.4 Die Verkürzung der Verjährung nach Ziffer 2.3 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nicht für Ansprüche aus einer vom Hotel übernommenen Garantie und nicht für Ansprüche nach der gesetzlichen Gastwirtshaftung (§§ 701 bis 703 BGB). Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

3. Leistungen, Preise, Kurabgabe, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise sind Endpreise und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Nicht im Logispreis enthalten ist die nach der jeweils geltenden Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Dierhagen erhobene Kurabgabe (Kurtaxe). Diese wird je Person und Übernachtung nach den jeweils geltenden Sätzen gesondert berechnet, auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist auch bei pauschalen Arrangements zusätzlich geschuldet. Das Hotel ist als Einzugsstelle der Gemeinde zur Einziehung und Abführung der Kurabgabe verpflichtet; Befreiungen und Ermäßigungen richten sich ausschließlich nach der Satzung. Der Kunde erhält die zur Nutzung der Kureinrichtungen berechtigende Kur-/Gästekarte.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

3.6 Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten, im Übrigen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. Kreditkartengarantie) in Höhe von bis zu 90 % des Beherbergungspreises zu verlangen. Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. werden bei der Buchung mitgeteilt. Die Rechtsfolgen einer nicht fristgerecht geleisteten Vorauszahlung richten sich nach Ziffer 5.1.

3.8 Gegen Forderungen des Hotels kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

4. Rücktritt des Kunden, Stornierung, Nichtanreise (No-Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist möglich, soweit ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist oder das Hotel der Vertragsaufhebung in Textform zustimmt. Tritt der Kunde außerhalb eines solchen Rechts zurück oder nimmt er die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, bleibt der vereinbarte Preis nach Maßgabe der Ziffern 4.2 bis 4.4 geschuldet. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist, gilt für Buchungen im Haus Windhook ab Vertragsschluss (Buchung): Tritt der Kunde zurück oder reist er nicht an (No-Show), ohne dass ein Fall des Leistungsverzuges oder der vom Hotel zu vertretenden Unmöglichkeit vorliegt, schuldet er als pauschalierte Entschädigung 100 % des vereinbarten Preises. Ein kostenfreier oder ermäßigter Rücktritt besteht nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

4.3 Auf die Entschädigung nach Ziffer 4.2 lässt sich das Hotel den Wert ersparter Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen, die es aus einer anderweitigen Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume tatsächlich erlangt oder böswillig zu erlangen unterlässt.

4.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

4.5 Elektronisch vorgenommene Reservierungen sind in Textform oder über die Buchungsstrecke der Website www.haus-windhook.de zu stornieren. Für die Rechtzeitigkeit einer Stornierung ist deren Zugang beim Hotel maßgeblich.

5. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel

5.1 Wird eine nach Ziffer 3.7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; der Anspruch des Hotels auf die pauschalierte Entschädigung nach den Ziffern 4.2 und 4.3 bleibt hiervon unberührt.

5.2 Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. zur Person des Kunden oder zum Aufenthaltszweck) gebucht wurden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann, oder ein Verstoß gegen Ziffer 1.3 vorliegt.

5.3 Hat der Kunde ein kostenfreies Rücktrittsrecht und liegen ernsthafte Reservierungsanfragen anderer Kunden nach den gebuchten Räumen vor, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern es beim Kunden in Textform rückfragt und dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht verzichtet.

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt oder berechtigter Kündigung des Hotels nach den Ziffern 5.2 und 5.3 entsteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden.

6. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Räume, Check-in/Check-out, Zusatzbelegung

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räume, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

6.2 Gebuchte Räume stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung (Check-in ab 15:00 Uhr).

6.3 Am Abreisetag sind die Räume bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen (Check-out bis 10:00 Uhr). Bei verspäteter Räumung berechnet das Hotel für die zusätzliche Nutzung der Räume über 10:00 Uhr hinaus als pauschalierten Schadensersatz bis 16:00 Uhr 50 % und ab 16:00 Uhr 100 % des vollen Tageslogispreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6.4 Jede über die gebuchte Personenzahl hinausgehende Belegung sowie die Mitnahme von Tieren bedürfen der vorherigen Anmeldung und Zustimmung des Hotels. Für die Zusatzbelegung wird ein Entgelt von 25,00 EUR je zusätzlicher Person und Nacht (inkl. gesetzlicher MwSt) berechnet. Das Entgelt für mitgebrachte Tiere richtet sich nach Ziffer 9. Bei unangemeldeter Zusatzbelegung ist das Hotel berechtigt, das Entgelt nachzuberechnen, ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu erheben und nicht angemeldete Personen abzuweisen. Die genannten Entgelte treten neben die Haftung des Kunden für durch zusätzliche Personen oder Tiere verursachte Schäden.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften und unbeschränkt.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 7.2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel und nicht, soweit das Hotel eine Garantie übernommen hat. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7.4 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Gastwirtshaftung gemäß der §§ 701 bis 703 BGB. Die Haftung ist nach § 702 Abs. 1 BGB der Höhe nach begrenzt auf das Einhundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag, höchstens jedoch 3.500,00 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftungshöchstgrenze 800,00 EUR. Der Kunde hat einen Schaden unverzüglich nach Kenntniserlangung beim Hotel anzuzeigen; unterlässt er die unverzügliche Anzeige, erlischt der Anspruch nach § 703 BGB.

7.5 Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe bzw. an der Rezeption zur Aufbewahrung gegeben werden; das Hotel empfiehlt die Nutzung dieser Verwahrungsmöglichkeit. Die summenmäßige Haftungsbegrenzung nach Ziffer 7.4 gilt nicht, soweit das Hotel oder seine Leute den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten haben oder soweit es sich um zur Aufbewahrung übernommene Sachen oder um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung das Hotel pflichtwidrig abgelehnt hat (§ 702 Abs. 2 und 3 BGB).

7.6 Für das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Hotelparkplatz oder in einer Hotelgarage kommt auch bei entgeltlicher Überlassung kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Verlust oder Beschädigung haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Ziffern 7.1 bis 7.3; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

7.7 Weckaufträge sowie Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Eine über die Ziffern 7.1 bis 7.3 hinausgehende Haftung besteht insoweit nicht.

7.8 Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel auftretende Störungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren an deren Behebung mitzuwirken sowie einen möglichen Schaden gering zu halten.

8. Hausordnung und Hausrecht

8.1 Die jeweils geltende Hausordnung des Hotels ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Sie liegt am Empfang aus, wird bei Anreise zugänglich gemacht und ist unter www.haus-windhook.de abrufbar; sie regelt insbesondere Ruhezeiten, die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche und den Umgang mit mitgebrachten Tieren. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und der Hausordnung gehen diese AGB vor.

8.2 Der Kunde und seine Begleitpersonen haben die Ruhezeiten zu beachten und die überlassenen Räume sowie das Mobiliar pfleglich zu behandeln. Das Hotel übt im gesamten Objekt das Hausrecht aus.

8.3 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, bei Störung des Hausfriedens, bei Gefährdung von Gästen, Personal oder Betrieb oder bei einem die anderen Gäste unzumutbar beeinträchtigenden Verhalten ist das Hotel nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Vergütungsanspruch des Hotels für die gebuchte Zeit bleibt unberührt, soweit der Kunde die Beendigung zu vertreten hat; ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietungserlöse sind anzurechnen.

8.4 Das Rauchen ist in den Räumen/Apartments und in den Innenbereichen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Hotel als pauschalierten Schadensersatz für die erforderliche Sonderreinigung 150,00 EUR verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens. Ein darüber hinausgehender Schaden, etwa durch Nichtvermietbarkeit des Raumes, kann gesondert geltend gemacht werden.

9. Mitgebrachte Tiere (Hunde und andere Haustiere)

9.1 Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Zustimmung des Hotels in Textform sowie gegen das im Buchungszeitpunkt geltende Entgelt (derzeit 10,00 EUR je Nacht und Tier, inkl. gesetzlicher MwSt) gestattet. Art und Anzahl der Tiere sind bei der Buchung anzugeben. Nicht angemeldete Tiere berechtigen das Hotel zur Nacherhebung des Entgelts sowie zur Untersagung der Beherbergung des Tieres.

9.2 Der Kunde versichert, dass von dem Tier keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgeht, dass es frei von ansteckenden Krankheiten und ungezieferfrei ist und dass für das Tier ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Das Hotel kann den Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung verlangen.

9.3 Der Kunde haftet als Tierhalter verschuldensunabhängig nach § 833 Satz 1 BGB für alle durch das mitgebrachte Tier verursachten Schäden. Dies umfasst insbesondere Beschädigungen und Verunreinigungen an Einrichtung, Mobiliar, Bodenbelägen, Textilien, Gebäude und Außenanlagen, Geruchs- und Haarbelastungen sowie Schäden an Personen und Sachen Dritter.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Tier jederzeit zu beaufsichtigen, es in den öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereichen des Hauses (Flure, Treppenhaus, Restaurant, Frühstücksraum, Außenanlagen) sowie auf dem Grundstück an der kurzen Leine zu führen und Verunreinigungen durch das Tier unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Tiere dürfen nicht auf Betten, Polstermöbel, Stühle oder Tische gelangen; im Gastraum des Restaurants ist das Tier ruhig am Boden bei seinem Halter zu halten (siehe Ziffer 9.6).

9.5 Das Tier darf im Apartment/Zimmer nicht unbeaufsichtigt allein zurückgelassen werden, es sei denn, dies wurde mit dem Hotel ausdrücklich vereinbart und das Tier verursacht keine Störung (z.B. anhaltendes Bellen). Bei Störung ist das Hotel berechtigt, das Zimmer zur Gefahrenabwehr zu betreten.

9.6 Hunde sind im Gastraum des Restaurants willkommen, sofern sie angeleint bleiben, sich ruhig und verträglich verhalten, andere Gäste nicht beeinträchtigen und am Boden bei ihrem Halter bleiben (nicht auf Stühlen, Bänken oder Tischen). Aus lebensmittelhygienerechtlichen Gründen ist Tieren der Zutritt zu Küchen-, Lebensmittel- und Zubereitungsbereichen sowie zu offenen Buffet- und Selbstbedienungsbereichen (einschließlich des Frühstücksbuffets) und – sofern vorhanden – zum Wellness-/Poolbereich nicht gestattet. Das Hotel kann ein Tier aus dem Gastraum verweisen, wenn es andere Gäste oder den Betriebsablauf stört oder von ihm eine Gefahr ausgeht. Assistenzhunde im Sinne des § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sind stets zugelassen, soweit gesetzlich geboten.

9.7 Für eine über die übliche Reinigung hinausgehende Sonderreinigung (z.B. Beseitigung von Tierhaaren, Geruchsbeseitigung, Reinigung von Polstern und Teppichen) berechnet das Hotel als pauschalierten Schadensersatz 100,00 EUR je Reinigung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Schäden, die über den Reinigungsaufwand hinausgehen (insbesondere Ersatz beschädigter Gegenstände), werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

9.8 Stört das Tier den Hausfrieden, andere Gäste oder den Betriebsablauf nachhaltig oder geht von ihm eine Gefahr aus oder wurde es entgegen Ziffer 9.1 nicht angemeldet, ist das Hotel nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Tier und/oder den Kunden von der weiteren Beherbergung auszuschließen und im Wiederholungs- oder schweren Fall den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit der Ausschluss vom Kunden zu vertreten ist; ein Anspruch des Kunden auf Minderung oder Schadensersatz entsteht hierdurch nicht.

9.9 Der Kunde stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei, die durch das mitgebrachte Tier verursacht werden. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle mitgebrachten Tiere entsprechend.

10. Kein Widerrufsrecht bei Beherbergung

10.1 Bei Verträgen über die Beherbergung sowie über damit verbundene Verpflegungs- und sonstige Leistungen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch für im Fernabsatz (z.B. über die Website, telefonisch oder über ein Buchungsportal) geschlossene Verträge.

10.2 Für eine Stornierung gelten ausschließlich die Rücktritts- und Stornierungsregelungen in Ziffer 4 dieser Bedingungen.

11. Datenschutz und Meldepflicht

11.1 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere zur Begründung und Durchführung des Beherbergungsvertrages, zur Abwicklung der Zahlung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.haus-windhook.de/datenschutz.

11.2 Der Kunde ist nach dem Bundesmeldegesetz (§§ 29 ff. BMG) verpflichtet, bei Anreise einen besonderen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Die hierfür erforderlichen Daten werden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang erhoben und aufbewahrt.

12. Verbraucherstreitbeilegung

12.1 Das Hotel ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

12.2 Ein Hinweis auf die frühere Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission entfällt, da deren Betrieb auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20.07.2025 eingestellt wurde.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Textform. Individuell getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang; auf sie findet das Textformerfordernis keine Anwendung. Einseitige Änderungen des Kunden sind unwirksam.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

13.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Hotels. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Vorschriften des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Stand: Juli 2026.